Platzordnung
Ruhezeiten, Rücksichtnahme, Besucher, Haustiere, Fahrzeuge, Gemeinschaftseinrichtungen sowie Sicherheit und Ordnung auf dem Platz.
Bitte vor der Anreise lesen
Verbindlich sind die an der Rezeption ausgehängte deutsche Platzordnung und die den jeweiligen Verträgen beigefügte Fassung. Fragen Sie bei Unklarheiten die Rezeption.
Aus den veröffentlichten Regeln des Kunden übernommen: 15. Juli 2026
Wichtige Punkte für Touristikgäste
- Ruhezeiten: 13:00–15:00 und 22:00–07:00 Uhr
- Schrittgeschwindigkeit fahren und Fahrzeuge auf dem eigenen Stellplatz abstellen
- Hunde und Katzen müssen angeleint sein
- Besucher müssen sich vor dem Betreten anmelden
- Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich behandeln und sauber halten
Maßgeblich bleibt die nachfolgende vollständige deutsche Platzordnung.
Platzordnung — deutsches Original
Die Platzordnung wird auch an die Campingmietverträge angehangen.
Unsere Touristikcampinggäste beachten bitte die ausgehängte Platzordnung die sichtbar im Schaufensterberreich der beiden Campinganmeldungen ausgehängt sind.
1. Ruhe und Ordnung auf dem Platz
Ein Campingplatz dient der Erholung, daher ist eine Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr unbedingt einzuhalten. Nachtruhe ist von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr. Zu diesen Ruhezeiten, und vor allem Sonntags, ist das Rasenmähen nicht gestattet. In den Ruhezeiten ist beispielsweise lautes Unterhalten und das Musikhören nicht gestattet, da u.a. Parzellennachbarn gestört werden könnten. Generell
soll eine friedliche Stimmung unter
den Gästen herrschen, daher ist auch
eine rücksichtsvolle Verhaltensweise
außerhalb der Ruhezeiten notwendig.
Bei Verstößen hat der
Campingplatzbetreiber das Recht entsprechend zielführende Maßnahmen (u.a. Platzverweise,…) zu treffen.
1.1. Das Fahrzeug gehört immer auf den eigenen Campingstellplatz. Das Fahren mit dem PKW auf dem Platz ist nur im Schritttempo erlaubt. Motorräder und Mopeds dürfen nur geschoben werden. Wir bitten auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen, besonders auf Kinder. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist das Befahren des Platzes verboten. Die später ankommenden Fahrzeuge sind dann vor dem Campingplatz auf dem Parkplatz abzustellen. In Ihrem eigenen Interesse, und vor allem der Ruhe wegen, soll das Einfahrtstor immer geschlossen sein. Unbefugten ist das Betreten des Platzes und der Sanitärräume verboten!
1.2. Müll, Papier und Gartenabfälle
gehören in die dafür vorgesehenen
Abfallbehälter- und Anhänger. Papier
und Kartons bitte zerreißen und in der Garage am See lagern.
Die Beseitigung von Sperrmüll, wie
z.B. Vorzelte, Gartenstühle, Rasenmäher oder Kühlschränke usw. bitte mit uns vorher absprechen. Die zur Verfügung gestellten Schiebkarren und Leitern
sind nach Gebrauch unverzüglich
zurückzubringen.
1.3. Offenes Feuer, außer Grillen ist untersagt.
1.4. Alle Gemeinschaftseinrichtungensind pfleglich zu behandeln und
sauber zu halten. Wir bitten Sie
Kinder bis zum 6. Lebensjahr in die Sanitärräume zu begleiten.
Das Rauchen in den Sanitärräumen
ist verboten!
1.5. Hunde und Katzen dürfen auf dem Platz nur an der Leine geführt werden. Es ist besonders darauf zu achten, dass andere Camper nicht belästigt werden.
2. Besucherregelung
Falls der Platzinhaber oder der
Touristikgast Besuch bekommt,
hat er diesen unverzüglich
anzumelden (Anmeldung).
Tagesbesucher zahlen 1,50€ und
Übernachtungsgäste 3,00€. Kinder bis
6 Jahren sind kostenlos (Eltern und Kinder des Platzinhabers sind ebenfalls frei).
3. Platzgestaltung
3.1. Pro Standplatz ist die
Aufstellung nur eines Wohnwagens
und Vorzeltes gestattet.
3.2. Feste Bauten und Anbauten dürfen nicht errichtet werden.
3.3. Auf einem Stellplatz darf nur ein Geräteschuppen bis 6 cbm
Bruttorauminhalt errichtet werden. Falls Sie noch andere Bauvorhaben vorhaben, erkundigen Sie sich bitte vorher beim Platzbesitzer.
3.4. Der Campingplatz ist immer in einem ordentlichen Zustand zu halten. Zäune sollen eine Höhe von 60 cm nicht überschreiten. Der Rasen ist regelmäßig zu mähen, und Hecken und Bäume kurz zu schneiden. Falls der Rasen nicht kurz
gehalten wird, lassen wir ihn mähen, und stellen die Kosten dem Platzinhaber in
Rechnung.
3.5. Die zuständige Behörde verlangt, und wir selbst legen Wert darauf, dass nach Verlassen des Platzes dieser wirklich geräumt ist. Auf keinen Fall dürfen Bretter (Fußböden usw.) Laub oder sonstige Gegenstände auf dem Platz
bleiben. Falls verlegte Zementplatten (Steine) aufgenommen werden, ist diese Stelle mit Boden aufzufüllen und neu anzusäen.
4. Mülltrennung und Sauberkeit im Entsorgungsbereich
Nur Gras und Laub auf die gesondert
aufgestellten Miststreuer entsorgen, Strauchwerk und Äste nur auf den Anhänger werfen. Bretter, Balken, Steine, Tüten oder Kunststoffbehälter dürfen nicht auf die Anhänger oder Miststreuer geworfen werden. Die Schubkarren sind sofort nach Gebrauch wieder zurückzubringen und auch zu entleeren und sauber zu hinterlassen. Der Bereich um den Anhänger herum ist sauber zu halten.
1. Gelber Sack:
Kunststoffe und Styropor
2. Grauer Sack:
Weißblech (Dosen) und Alufolie
3. Glas nur in den Glascontainer
4. Altpapier und Pappe sind zu zerreißen und unten in der Garage
( am Strandhaus ) zu lagern
5. Restmüll (Hausmüll) gehört in
den auf dem Parkplatz
aufgestellten Müllcontainer
6. Grünabfälle
-Gras und Laub auf den Miststreuer
-Strauchwerk und Äste
auf den Anhänger
7. Sperrmüll
Zelte, Kühlschränke, Rasenmäher, Teppiche, Fahrräder, Balken, Bretter, Steine und Betonplatten sind nach Absprache mit dem Platzbesitzer gesondert zu entsorgen und zu bezahlen.
Soweit Einzelheiten in den vorstehenden Punkten nicht geregelt sind gelten die Platzordnung und die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmung der „Verordnung über Camping- und Wochenendplätze” (Nds. GVBL. Nr. 14/1984).
5. Grünstreifen angrenzend an die Parzelle
In dem, um den Campingplatz verlaufenden, Grünstreifen darf keine Bepflanzung entfernt werden. Es dürfen keine Platten verlegt und keine Gerätehäuschen und Wohnwagen aufgestellt werden.
6. Verkauf des Wohnwagens mit Stellplatz
Der Verkauf oder die Weitergabe des Wohnwagens mit Stellplatz ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Campingplatzbetreiber möglich. Der Verkäufer und der Käufer haben sich zusammen bei dem Platzbesitzer ab – und anzumelden, damit eine sofortige Endabrechnung und Bezahlung erfolgen kann. Der Campingplatzbetreiber kann die Weitergabe des Stellplatzes ablehnen. In dem Falle muss der aktuelle Mieter
den Stellplatz ordnungsgemäß und fristgerecht räumen.
7. Platzaufgabe
Die Kündigungsfristen laut Campingmietvertrag sind zu berücksichtigen. Der Stellplatz ist geräumt zu verlassen, d. h.: Der Rasen ist zu mähen, Laub, Bretter, Fußboden und sonstige Gegenstände sind zu entfernen. Falls verlegte Zementplatten, Steine aufgenommen werden, sind diese zu entfernen, die Stelle ist
mit Boden wieder aufzufüllen und neu anzusäen. Alle Bäume und Pflanzen dürfen bei Aufgabe des Platzes nicht entfernt werden. Zäune, Platten, Rohrleitungen und Gerätehäuschen bleiben bis zur endgültigen Räumung und Abrechnung unser Eigentum. Niemand, auch
keine anderen Camper, ist
berechtigt sich Inventar auf
dem zu räumenden Platz befinden anzueignen.
Die Fassung vor Ort hat Vorrang
Wurde die an der Rezeption ausgehängte oder Ihrem Vertrag beigefügte Platzordnung aktualisiert, hat diese aktuelle Fassung vor Ort beziehungsweise im Vertrag Vorrang. Bitte fragen Sie bei Bedarf die Rezeption.